Notfallvorsorge
- General- und Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Notarielle Vorsorgemaßnahmen
Auch in rechtlicher Hinsicht ist es sinnvoll, sich auf unvorhergesehene Ereignisse vorzubereiten. Dies kann ein Unfall oder aber eine altersbedingte Krankheit sein, mit der Folge, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nächste Verwandte bzw. der Ehepartner in diesen Fällen automatisch für die betroffene Person zuständig sind und für diese entscheiden dürfen. Denn vielmehr entscheidet das Gericht über die Person eines Betreuers und setzt gegebenenfalls einen fremden Dritten ein. Für diese Situationen Vorsorge zu treffen und seinen eigenen Wünschen Ausdruck zu verleihen, ist daher äußerst sinnvoll.
Gerne erläutere ich Ihnen, wie Sie für solche Fälle rechtssicher vorsorgen können. Entscheidend ist, dass Ihre rechtlichen Erklärungen auch tatsächlich Ihren Wünschen für den Ernstfall entsprechen und Ihre gewünschte Wirkung entfalten. Auch Sorge ich für eine Registrierung der Erklärungen im Zentralen Vorsorgeregister.
In dem meisten Fällen werden folgenden Anordnungen/Verfügungen getroffen:
- General- und Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung und Patientenverfügung